Inklusion bezeichnet das Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe und Bildung. Dazu gehört ein Schulsystem, dass die Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe schafft.
Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit März 2009 in Kraft ist.
Dort heißt es in § 24:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten
die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen …“
(Artikel 24, Absatz 1 (Textfassung des Beauftragen der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen))
Inklusion in Mannheim
Das Schulamt Mannheim war im Rahmen eines Schulversuchs des Landes Baden-Württemberg einer von fünf Schulamtsbezirken im Land, in dem Kinder mit und ohne Behinderung als Erstes gemeinsam an einer
Regelschule unterrichtet werden. Eltern von Kindern mit Behinderung konnten wählen, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen soll. Dabei ging es um die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Hierbei wurden auch unterschiedliche Modelle der Inklusion getestet. Seit letztem Schuljahr ist dieser Versuch beendet und die
Inklusion per Schulgesetzänderung verpflichtend in ganz Baden-Württemberg.
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