SCHULBEZIRKSWECHSEL


In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Die Entscheidung fällt das Staatliche Schulamt.

 

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Merkblatt Erziehungsberechtigte
Merkblatt zum Antrag auf Schulbezirkswechsel
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Antrag auf Schulbezirkswechsel
SBW-Formular gem. ASV_2019_09_16_AUSFÜLL
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