LRS DIAGNOSTIK UND FÖRDERUNG


 

Wenn ein Kind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens hat und die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben dauerhaft geringer als „ausreichend“ sind, kann in Absprache mit der Deutsch-Lehrkraft abgesprochen werden, ob der Lese-Rechtschreib-Erlass angewendet werden sollte. Hierfür ist eine psychologische LRS-Diagnose nicht zwingend erforderlich.

 

Was ist der LRS-Erlass?

Der LRS-Erlass kann laut der Verwaltungsvorschrift für „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom Kultusministerium (22.8.2008) angewendet werden. In der Praxis heißt das, die Noten im Rechtschreiben und Lesen werden für die Berechnung der Zeugnisnote zurückhaltend gewichtet. Nach pädagogischem Ermessen können die Noten im Rechtschreiben als Ersatz oder ergänzend zur Note schriftlich erläutert werden. Die Dokumentation der Anwendung des LRS-Erlasses findet in der Halbjahresinformation und im Zeugnis unter Bemerkungen statt und muss von der Klassenkonferenz beschlossen werden.

 

Wie wird der Förderbedarf bei meinem Kind festgestellt?

Die Ursachen von LRS sind multikausal und bei jedem Kind individuell festzustellen. Hierfür erfolgt an der Käfertalschule regelmäßig die Durchführung verschiedener standardisierter Tests.

In Klasse 1 und 2 werden die „Diagnostischen Bilderlisten“ (DBL) von Lisa Dummer-Smoch als Screeningverfahren zur Früherkennung von Leselernschwierigkeiten im Leselernprozess angewendet.

In Klasse 3 wird der „Weingartner Grundwortschatz Rechtschreibtest“ (WRT 2+) von Peter Birkel verwendet.

Diese werden von der Deutschlehrkraft mit der ganzen Klasse durchgeführt. Durch die anschließende quantitative und qualitative Auswertung wird der Förderbedarf der Kinder angezeigt. Bei SchülerInnen, die auffällige Leistungen zeigen, wird in Absprache mit der LRS-Beauftragten der Schule das weitere Vorgehen besprochen (ggf. weitere Testungen, Förderung).

 

Wie kann mein Kind gefördert werden?

In Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern sollte ein Förderplan für das Kind erstellt werden.

Eine Förderung kann möglich sein:

  • in der Klasse,
  • in Förderstunden an der Schule,
  • in der Leseschule Wallstadt (Klasse 1/2),
  • in einer externen Rechtschreibambulanz.

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist hierbei von großer Bedeutung. Die gegenseitige Information über die Leistungsfortschritte sollte kontinuierlich stattfinden.


Ansprechpartner:
Frau Logé
LRS Beauftragte