GRUNDSCHULEMPFEHLUNG


Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern-und Leistungsentwicklung und seiner Lern- und Arbeitshaltung.

 

Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ab dem Schuljahr 2011/2012 werden die Elternrechte gestärkt und die Beratung intensiviert. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

 

Erstellung der Grundschulempfehlung

  • Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl .
  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung.
  • Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4. 
  • Mitteilung der Erziehungsberechtigten an Grundschule, ob eine Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren gewünscht wird bis spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

 

Weitere Informationen zum Übergangsverfahren vom Land Baden- Württemberg finden sie hier.

 

Termine im Übergangsverfahren

Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen: 

25.10.2023 um  19.00 Uhr in der Sporthalle

 

Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis zum 31.01.2024

 

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung: bis zum

 

Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4: am 02.02.2024

 

Entscheidung und Antrag der Eltern über die Teilnahme am gesonderten Beratungsverfahren: bis zum 8.2.2024

 

Anmeldung an den Weiterführenden Schulen: 6. & 7.03.2024

 

 

Durchführung der Elternberatung durch Beratungslehrkraft: bis zum 22.03.2024


Beratungsverfahren

Ansprechpartner Beratungsverfahren:
Frau Sievers

zuständige Beratungslehrerin Käfertalschule

(Tulla Realschule)

Nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung könnenEltern  noch eine zusätzliche
Beratung in Anspruch nehmen. Der Umfang wird von den Eltern festgelegt
(Beratungsgespräch und/oder Tests mit anschließendem Gespräch).
Ablauf des „besonderen Beratungsverfahrens“:
1) Die Rückmeldung zum besonderen Beratungsverfahren erfolgt durch die Eltern
spätestens zum vierten Tag nach dem Erhalt der Grundschulempfehlung auf dem
Blatt 3 an die Grundschule.
2) Eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet
den Eltern einen Beratungstermin an.
3) Die Beratungslehrkraft führt auf Wunsch der Eltern Begabungstests durch, aber
auch Konzentrations- oder Schulleistungstests. Die Testergebnisse werden den
Eltern in einem abschließenden Beratungsgespräch erläutert

Download
Flyer Beratungslehrkräfte
Flyer-Beratungslehrkräfte.pdf
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