Mit Ablauf des 13.04.22 entfällt an den Grundschulen die Testpflicht.
Ab dem 21.3 reduzieren sich die verpflichtenden Testungen pro Woche auf zwei.
Die Testtage sind künftig Montag und Donnerstag.
Die Testungen an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen nach dem Auftreten eines Infektionsfalles entfallen künftig.
Folgende Änderungen gelten ab sofort:
Der Unterricht wird auch nach den Weihnachtsferien in Präsenz stattfinden, d.h. die Kinder werden weiterhin regulär nach Stundenplan unterrichtet.
Aufgrund der starken Verbreitung der Omikron-Variante ergeben sich Änderungen in der Teststrategie für die Schulen:
Mit dem Eintreten der Alarmstufe in Baden-Württemberg am 17.11.2021, gilt die Maskenpflicht auch wieder im Klassenzimmer.
Ab dem 18. 10. 2021 besteht für Schüler/-innen der Grundschulen in den Klassenzimmern keine Maskenpflicht mehr. Auf den Begegnungsflächen (Flure, etc.) bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.
Beim Auftreten einer Corona- Infektion in einer Klasse, tritt die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder für die Dauer von 5 Schultagen (analog zur täglichen Testung) in Kraft .
Ab Montag, den 27.9.2021 müssen statt der bisher üblichen zwei Testungen drei Tests je Schulwoche durchgeführt werden.
Die Testtage sind künftig Montag, Mittwoch und Freitag.
Ab Montag, den 21. Juni müssen die Kinder auf dem Schulhof und im Klassenzimmer keine Maske mehr tragen. Im Schulgebäude und auf den Toiletten besteht jedoch weiterhin Maskenpflicht.
20.06.21
Aufgrund der aktuell sinkenden Infektionszahlen dürfen wir nach den Ferien wieder alle Kinder in der Schule begrüßen. Wir freuen uns über mehr Normalität im Schulalltag.
06.06.21
In der Woche vom 12.04.-16.04.21 findet kein Präsenzunterricht, sondern Fernlernunterricht statt.
Weiter Informationen entnehmen Sie dem Elternbrief bzw. erhalten Sie von den Klassenlehrern.
NEU: Auf dem Schulgelände von Grundschulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft besteht für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzes oder - soweit es sich um Schüler*innen handelt – einer medizinischen Maske oder einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Maskenpflicht umfasst alle Räume und Flächen im Schulgebäude (bspw. Unterrichts- und Fachräume, Begegnungsflächen wie Flure, Gänge und Treppenhäuser, Toiletten, Verwaltungsbereich, Lehrerzimmer) und im freien Schulge-lände und umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände. Davon umfasst sind auch außerunterrichtliche Betreuungsangebote wie Ganztagsbetreuung und verlässliche Grundschule.
Es finden die in § 3 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 6 CoronaVO benannten Ausnahmen Anwendung; für schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
Zudem bestehen Ausnahmen hiervon für das Schul- und Betreuungspersonal nach Erreichen des jeweiligen Arbeitsplatzes, sofern nicht weitere Personen anwesend sind, während der Pausen im Freien, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt. Darüber hinaus gilt für Absatz 4, dass aus wichtigen pädagogischen Gründen oder bei akut auftretenden Beeinträchtigungen unter strenger Einhaltung der übrigen Hygienebestimmungen und insbesondere des Abstandsgebotes vorübergehend auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann. Die Ausnahmen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen.
Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern, die ihre Kinder zu Schule bringen oder von dort abholen, sind während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen im öffentlichen Raum außerhalb der Schulferien montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18 Uhr zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.
Es gelten die Ausnahmen des § 3 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 6 CoronaVO.
15.03.21
Die Grundschulen in Baden-Württemberg werden ab Montag, den 22. Februar schrittweise (im Wechselmodell) geöffnet.
Hierbei sollen jeweils zwei Klassenstufen mit je halber Klassenstärke, für 10 Stunden pro Woche unterrichtet werden. Wie schon im Frühjahr, als wir ein ähnliches Modell hatten, werden wir jedes Kind der jeweiligen Klassenstufen pro Tag zwei Stunden in Präsenz unterrichten. Die Notbetreuung in der bisherigen Form und Stärke wird aufrechterhalten.
Mehr Informationen entnehmen sie dem Elternbrief.
12.02.21
Käfertalschule
Wormser Straße 26
68309 Mannheim
Tel: 0621/73 36 17
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